GFS - Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

In der Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung vom 23. März 2004 ist in § 9 festgelegt, in welcher Weise Klassenarbeiten durch gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen ersetzt werden.

 

Die Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen betrifft die Schuljahre 8 und 9.

 

Sie beziehen sich insbesondere auf:

  • schriftliche Hausarbeiten,
  • Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich,
  • Referate,
  • mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder
  • andere Präsentationen.

Weitere Informationen zur GFS (darunter Anleitungen, Themen und viele Beispiele) sind auf dem Landesbildungsserver zu finden.

 

Elternanschreiben


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GFS Elternanschreiben 2024/25
GFS_Elternanschreiben 2024_25.pdf
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