In der Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung vom 23. März 2004 ist in § 9 festgelegt, in welcher Weise Klassenarbeiten durch gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen ersetzt werden.
Die Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen betrifft die Schuljahre 8 und 9.
Sie beziehen sich insbesondere auf:
Weitere Informationen zur GFS (darunter Anleitungen, Themen und viele Beispiele) sind auf dem Landesbildungsserver zu finden.